C) Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben:
1.
der Einbau von Sanitärräumen und den sonstigen Innenausbau von bestehenden Gebäuden (nur unter bestimmten Voraussetzungen);
2.
Baustelleneinrichtungen wie Bauhütten für die Dauer der Bauausführung
3.
Stützmauern und freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,50m über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände sowie sonstigen Einfriedungen (ausgenommen zur öffentlichen Straße)
4.
Pergolen
5.
Schwimm- und Wasserbecken bis 1,50m Tiefe bzw. einer Wasserfläche bis 35m²
6.
Fahrsilos mit Umfassungswänden bis zu 1,50m Höhe
7.
Solaranlagen mit einer Fläche bis 20m² und Parabolantennen mit einem Durchmesser bis 0,50m
Sonderfall:
Der Dachbodenausbau als Wohnung kann baubewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder als Innenausbau bewilligungs- und anzeigefrei sein; dies kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Erforderliche Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind für ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben erforderlich:
1.
Bauansuchen (Vordruck)
2.
Grundbuchsauszug (auch auf der Gemeinde erhältlich, Kosten € 9)
3.
die Zustimmung des Grundeigentümers oder der Miteigentümer, wenn der Bauwerber nicht Alleineigentümer ist
4.
Verzeichnis der Nachbargrundstücke und Nachbarn
5.
Bauplan in dreifacher Ausfertigung (in vierfacher Ausfertigung wenn eine Landesförderung in Anspruch genommen wird) von einem befugten Planverfasser (Baumeister etc.)
6.
Energieausweis
Bei einer Bauanzeige für Bauvorhaben, die unter Punkt B) 1-10 angeführt sind, werden folgende Unterlagen benötigt:
1.
Bauanzeige (Vordruck)
2.
Grundbuchsauszug (auch auf der Gemeinde erhältlich, Kosten € 9)
3.
ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze oder dgl.), aus der jedenfalls die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss
Baufertigstellungsanzeige von Kleinhausbauten und Nebengebäuden:
Beim Neu- Zu- oder Umbau von Kleinhausbauten (bis maximal 3 Wohnungen) und Nebengebäude ist die Fertigstellung des Bauvorhabens vom Bauwerber der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Unabhängig von der Verantwortlichkeit und Haftung des Bauführers übernimmt der Bauwerber mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die Verantwortung für die bewilligungsgemäße und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen.
Sonstige Hinweise:
Sollten Sie ein Bauvorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, vor Erstellung einer endgültigen Einreichung, einen Plan (evtl. auch Skizze) zur Vorbegutachtung vorzulegen. Dieser Plan (Skizze) wird vom Bausachverständigen des Bezirksbauamtes Gmunden – welcher ca. einmal monatlich im Gemeindeamt anwesend ist – begutachtet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Bauabteilung der Gemeinde Pfaffing, Herr Brandt, zur Verfügung.