zeitliche Befreiung von der Grundsteuer wird aufgehoben!

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zeitliche Befreiung von der Grundsteuer wird aufgehoben!

Das Gesetz vom 21. Dezember 1967 über die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer tritt mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft. Es ist jedoch weiter anzuwenden

1. auf bereits erteilte Grundsteuerbefreiungen, nicht jedoch auf künftige Änderungen des Befreiungsausmaßes bestehender Grundsteuerbefreiungen, sowie

2. bei Beendigung der Bauführung und Einbringung des Antrages auf Grundsteuerbefreiung vor dessen Außerkrafttreten.

Das heißt, dass bis 30.9.2012 noch Anträge auf zeitliche Grundsteuerbefreiung eingebracht werden können, wenn die Baufertigstellungsanzeige damit einhergeht. Spätere Befreiungen sind nicht mehr möglich.

10.07.2012

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