Gemeinde Pfaffing
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Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € zurück zu bekommen.
Förderanträge für im Kalenderjahr 2024 erbrachte Arbeitsleitungen im Zusammenhang mit Ihrem privaten Wohn- und Lebensbereich können noch bis 28.02.2025 eingereicht werden. Keine Korrekturmöglichkeit nach dem 28.02.2025: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge vollständig und korrekt sind, da nach dem 28.02.2025 keine Korrekturen mehr möglich sind. Die Bearbeitungsdauer ab Einreichung beträgt aktuell rund 3 Wochen. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge, die kurz vor Fristende eingereicht werden, können nicht mehr positiv bearbeitet werden. Reichen Sie daher Ihre Anträge frühzeitig ein und prüfen Sie diese sorgfältig.
Beantragung und nähere Details finden Sie hier.
Kurzinfo Handwerkerbonus (363 KB) - .PDF
10.12.2024