Hundeabgaben und Hundemarke

OÖ. Hundehaltegesetz

Jeder zwölf Wochen alte Hund muss binnen fünf Werktagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Hundepass
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (gilt für HundehalterInnen großer Hunde innerhalb einer bestimmten Frist) oder Tierarztbestätigung über die Größe und Gewicht des Hundes


Aktuelle Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich werden vom Land Oberösterreich hier veröffentlicht.


Zum Thema "Hundehaltung und neues OÖ. Hundehaltegesetz 2024" gibt es vom Land OÖ eine neue Website unter sichermithund.at.

Hier findet man umfassende und leicht verständliche Informationen zum neuen OÖ. Hundehaltegesetz 2024.


Hundeabgabe


inkl. MWSt € 60,00 pro Hund

€ 20,00 pro Wachhunde
€ 4,00 pro Hundemarke


Zuständig