Gemeinde Pfaffing
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In Europa zeigt sich mit Herbstbeginn, wie in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl im Wildvogel wie auch in gehaltenem Geflügel. Verhältnismäßig wurden heuer allerdings vermehrt Fälle im Hausgeflügel erfasst. Vor Allem in Deutschland und Oberitalien wurden auch aus größeren Geflügelbetrieben Ausbrüche gemeldet. An Wildvögeln sind in Deutschland dieses Jahr vor Allem die in Richtung Süden ziehenden Kraniche betroffen.
In Österreich wurden in den letzten Wochen im Rahmen des Geflügelpest Wildvogelmonitorings vereinzelt HPAI-positive Schwäne aufgefunden, zuletzt auch ein Schwan in Oberösterreich in der Nähe des Ennskraftwerks in Kronstorf.
Aufgrund der derzeitigen Lage und auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES, hat das BMASGPK durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) mit Montag, dem 3. November 2025 ausgewiesen.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)
Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.
Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren.Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_stark_erhöhtem_Geflügelpestrisiko.pdf herunterladen (0.34 MB)
2025-0.943.697-1-A_-_Ausgang_Bundesländer_19.11.2025_Amt_der_Oberösterreichischen_Landesregierung_Österreich-4021Linz.pdf herunterladen (0.28 MB)
06.11.2025