Umsetzung Gebührenbremse-Gesetz

BAnner Gebührenbremse-Gesetz in Pfaffing

Das Gebührenbremse-Gesetz ist eine gesetzliche Maßnahme, die darauf abzielt, die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Gebühren und Abgaben zu begrenzen. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um die Lebenserhaltungskosten in der Region stabil zu halten und eine soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Das Hauptziel des Gesetzes besteht darin, die Erhöhung von Gebühren und Abgaben, die bei der Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und-anlagen eingehoben werden, zu regulieren. Dies betrifft insbesondere Gebühren für Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Wasser- und Abwasserentsorgung. 

Da im Voranschlag für das Finanzjahr 2024 im Bereich der Müllbeseitigung eine massive Erhöhung beschlossen wurde und dieser Bereich alle Gebührenpflichtigen Gemeindebürger abdeckt, sollen die vom Bund zu Verfügung gestellten EUR 25.772,00 in diesem Bereich den BürgerInnen gutgeschrieben werden.

Als Stichtag wurde der 1.7.2024 festgelegt, somit ergibt das bei 533 Gebührenpflichtigen
Haushalten jeweils EUR 48,35 die bei der Vorschreibung im August gutgeschrieben werden.

Die Bürgermeisterin
Gabriele Aigenstuhler

17.07.2024