Ersatz von Schulgeld bei Besuch von Privatschulen im 9. Pflichtschuljahr

Die Gemeinde Pfaffing gewährt für Kinder, die im 9. Pflichtschuljahr eine Schule besuchen, für die ein Schulgeld zu entrichten ist (z.B. Schulen der Don-Bosco-Schwestern und der Schulschwestern in Vöcklabruck, Haushaltungs bzw. Hauswirtschaftsschulen etc.) einen Kostenersatz in der Höhe des von den Eltern zu leistenden Schulgeldes, jedoch höchstens in der Höhe des Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeitrages der Polytechnischen Schule Vöcklamarkt (Kopfquote).
Anträge sind beim Gemeindeamt unter Vorlage einer Bestätigung über die Höhe des Schulgeldes zu stellen.

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