Schulbeihilfe

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffing beschloss in der Sitzung vom 14.11.1991 die Gewährung von Beihilfen an Schüler, die nach der 9. Schulstufe eine mittlere oder höhere Schule besuchen. Die Gemeinde Pfaffing gewährt ab beim Schuljahr 1991/92 an Schüler mittlerer oder höherer Schulen (Oberstufen von Gymnasien, HTL, Handelsakademie, Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe, Kindergärtnerinnenschule etc.) nach dem Pflichtschulalter (= ab der 10. Schulstufe) Schulbeihilfen in der Höhe von je € 72,67 pro Schuljahr. Diesbezügliche Anträge sind formlos beim Gemeindeamt Pfaffing einzubringen; zum Nachweis des Lernerfolges sowie der finanziellen Bedürftigkeit ist der Bescheid über den Erhalt einer Schulbeihilfe aus Bundes- oder Landesmitteln beizulegen. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.2001 beträgt die Beihilfe Euro 73,00.

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