Waffenbesitzkarte

Voraussetzung:

  • Verlässliche EWR-Bürgerin/verlässlicher EWR-Bürger
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Nachweis einer Rechtfertigung für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
  • Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, unvorsichtig mit Waffen umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden – insbesondere unter psychischer Belastung (Listen der Stellen, die diese Gutachten erstellen, liegen bei der zuständigen Behörde auf)
  • Nachweis des sachkundigen Umgangs mit Schusswaffen (wird in der Regel von der Waffenhändlerin/vom Waffenhändler ausgestellt)

Zuständig